Wir arbeiten mit den Strafverfolgungsbehörden für die Sicherheit online und offline zusammen.
Quelle: https://www.facebook.com/safety/groups/law/
Was passiert eigentlich, wenn ein deutsches Gericht versucht, ein Benutzerprofil bei Facebook zu beschlagnahmen? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Ausgehend von einem Beschluss des AG Reutlingen vom 31. Oktober 2011 (Az. 5 Ds 43 Js 18155/10) kann man festhalten, dass Facebook zumindest im Jahr 2011 und im konkreten Fall nicht dazu zu bewegen war, die Nutzerdaten herauszugeben. Nachdem sich die deutsche Filiale für nicht zuständig erklärt hatte, wurde der Richter von Facebook Irland an den Hauptsitz von Facebook in den USA verwiesen. Dort wurde eine Herausgabe der Daten ohne formelles Verfahren in den USA verweigert. Doch bevor es zu einem langwierigen Verfahren in den USA kam, gab der Anklagte die Daten selbst heraus. Würde Facebook sich immer konsequent weigern und hätte der Staat sonst keinen Zugriff auf Facebook, wäre die Angelegenheit durchaus tragbar. Doch leider ist die Sache nicht so einfach, denn Facebook erklärt sich grundsätzlich zur Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden bereit. Einen Einblick in die Kooperation von Facebook mit staatlichen Stellen gibt der „Transparenzbericht“ von Facebook, der aufschlüsselt, wie viele Anfragen es von staatlicher Seite angeblich gab, wie viele Nutzerprofile von diesen Anfragen betroffen waren und in wie vielen Fällen eine Weitergabe von Daten stattgefunden hat. Facebook verschweigt aber, welche Daten weitergegeben wurden und spricht lediglich von „Percentage of requests where some data produced“. Nun speichert Facebook bekanntermaßen viele Informationen und welche Datensätze weitergegeben wurden, kann nicht nachvollzogen werden. Was Facebook speichert, hat die Initative „europe vs. facebook“ auf ihrer Website aufgeschlüsselt. Dort findet man auch Informationen, wie man seine eigenen, bei Facebook gespeicherten, Daten einsehen kann.